Rechtsfähige Stiftung

Lawrenz & Kollegen besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der Stiftungserrichtung. In der Regel benötigen wir vom ersten Kontakt mit dem Mandanten bis zur Anerkennung Ihrer Stiftung 1 bis 2 Monate.

Folgende Arbeitsschritte zur Errichtung Ihrer Stiftung sind in der Regel erforderlich:

Erstgespräch zu Stiftungsabsicht und den Perspektiven, Aufgaben und Zielen, geplanter Vermögensausstattung.

Ziel: Erarbeitung einer individualisierten Stiftungssatzung. Dabei sind folgende Fragen zu klären:

  • Motivation des Stifters/der Stifter, die Stiftung zu errichten
  • Förderzwecke der Stiftung
  • Vorstandsbesetzung
  • Weitere Gremien? Beirat - Ausschuss - Kontrollorgan
  • Einbringung von Vermögen
  • Steuervorteile
  • Klärung erbrechtlicher Fragen (Firma, Ehepartner, Kinder, Pflichtteil etc.)
  • Gewinnung von Spendern und Zustiftern
  • Analyse des Mittelbedarfs der Stiftung
  • Vermögensanlage
  • Rücklagen
  • Wirtschaftliche Tätigkeit der Stiftung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Versorgung der Stifter und seiner nächsten Angehörigen

Findung von Rechtsform und Errichtungszeitpunkt, z.B.

  • Die Stiftung wird von Todes wegen errichtet
  • Die Stiftung wird zu Lebzeiten errichtet
  • Die Stiftung wird als selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet
  • Die Stiftung wird als Treuhandstiftung errichtet
  • Errichtung als Familienstiftung, Unternehmensstiftung, Doppelstiftung, kirchliche Stiftung, öffentlich-rechtliche Stiftung

Umsetzung

Nach Klärung dieser Vorfragen werden wir in Ihrem Auftrag die Errichtung betreiben, erforderliche Erklärungen einholen, das zuständige Finanzamt beteiligen zur Erreichung der Steuerfreistellung Ihrer Stiftung (in Form der vorläufigen Bescheinigung)

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Lawrenz & Kollegen · Pretzfelder Str. 15 · 90425 Nürnberg · Tel. 0911 936850 · Fax 0911 9368525
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