Familienrecht

Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem bei:

  • Ehelichen Angelegenheiten
    - Entwurf von Eheverträgen
    - Ehescheidung
    - Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Unterhalt
    - Prüfung und Durchsetzung von Kindesunterhalt
    - Unterhaltsberechnung
    - Trennungsunterhalt
    - Nachehelicher Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht

Bereits vor einer Eheschließung sollte bedacht werden, welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebens- und Vermögensverhältnisse beraten wir Sie gerne bei der Formulierung von Eheverträgen.

Auch wenn Sie der Gedanke einer vertraglichen Absicherung vor der Eheschließung eher abschreckt, kann eine sorgfältige Regelung zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden.

Besonders im Fall einer drohenden Scheidung fällt es meist schwer, mit dem ehemaligen Partner noch vernünftig umzugehen und einvernehmliche Regelungen zu treffen. Dennoch sind sensible Bereiche der Privatsphäre zu regeln, existenzielle Fragen zu beantworten.

Aus diesem Grund sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Durch Trennungsvereinbarungen oder außergerichtliche Einigungsversuche mit der Gegenseite kann das Scheidungsverfahren auf das Notwendige begrenzt werden.

Noch wichtiger ist eine vernünftige Regelung, wenn Kinder von einer Scheidung betroffen sind. Sorgfältig vorbereitete Umgangs- und Besuchszeiten sind zwingend notwendig, damit den Kindern die Trennung ihrer Eltern nicht noch schwerer gemacht wird. Es muss immer bedacht werden, dass es vorrangig um das Wohl der Kinder geht!



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