Honorare

Erstberatungsangebot

Für Ihre Erstberatung berechnen wir Ihnen beim Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen Lawrenz 190,- € zzgl. MwSt, insgesamt also höchstens 226,10 € und bei einem sonstigen Anwalt 150,- € zzgl. MWSt. Wenn Sie über das erste Beratungsgespräch hinaus eine Vorbereitung anhand von Ihnen übermittelter Unterlagen, ein weiteres Gespräch oder eine schriftliche Auskunft wünschen, betragen die Kosten, wenn Sie Verbraucher sind, jeweils maximal 250,00 € zzgl. MwSt. und ggf. Auslagen. Die gesetzliche Regelung hierzu finden Sie in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Bei Beratungsleistungen, die keine Erstberatung sind, berechnen wir Zeithonorare zwischen 150,00 und 250,00 € zzgl. MWSt. pro Stunde.

Anwaltsbereich

Im Anwaltsbereich erfolgt unsere Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für alle Anwälte verbindlich ist.

Bei Gerichtsverfahren (außer bei Strafsachen) bestimmt der Gegenstandswert die Gebühren. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten bemisst sich das Honorar nach der Bedeutung der Sache, aufgewandter Arbeitszeit und Schwierigkeit.

Alternativ dazu können wir Ihnen bei vielen außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Zeithonorars anbieten. Für die ständige Beitreibung von Forderungen für unsere Auftraggeber vereinbaren wir in der Regel angemessene Pauschalhonorare.

Steuerbereich

In Steuersachen rechnen wir in der Regel nach der Steuerberatervergütungs-verordnung ab. Auch hier bestimmen Gegenstandswert, aufgewandte Arbeitszeit, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache das Honorar. Über die voraussichtlich anfallenden Gebühren geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Bei laufendem Beratungsbedarf fragen Sie uns nach dem Abschluss eines Beratervertrages.



Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Lawrenz & Kollegen · Pretzfelder Str. 15 · 90425 Nürnberg · Tel. 0911 936850 · Fax 0911 9368525
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